Ambulanter Pflegeservice
Im Rahmen unserer ambulanten Pflege stehen wir Ihnen beratend und unterstützend bei der Seniorenbetreuung, der Altenpflege oder der Pflege jüngerer Menschen zur Seite. Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wurde ein rechtlicher und finanzieller Rahmen geschaffen, um professionelle Hilfestellung in Anspruch nehmen zu können, wenn Sie selbst oder auch mit Hilfe Ihrer Familie Ihren Alltag nicht mehr meistern können. Mit allen Kranken- & Pflegekassen haben wir einen unbefristeten Vertrag. Um auf Ihre individuellen Bedürfnisse gezielt eingehen zu können, bieten wir darüber hinaus private Leistungen an. Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich.
Grundpflege
(Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI) – dazu gehören beispielsweise:
- Ganzkörperwäsche
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Eine detaillierte Auflistung der Leistungen der Grundpflege können Sie sich hier als PDF ansehen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Grundpflege haben, beraten wir sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Sie haben Fragen? 08071·913020
Behandlungspflege
(Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V) – dazu gehören beispielsweise:
- Medikamente verabreichen
- Wundversorgung
- Insulin spritzen
- Kompressionsstrümpfe anziehen
Eine detaillierte Auflistung der Leistungen der Behandlungspflege können Sie sich hier als PDF ansehen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Behandlungspflege haben, beraten wir sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Verhinderungspflege
Übernahme der Pflege bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit)
Sollte Ihre private Pflegeperson verhindert sein – z. Bsp. bei Urlaub oder Krankheit – garantieren wir Ihnen ein Fortbestehen Ihrer Pflegeversorgung.
Hierbei übernimmt die Pflegeversicherung für längstens vier Wochen je Kalenderjahr die Kosten einer Ersatzpflege (sogenannte Verhinderungspflege).
Wird die Verhinderungspflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, können bis zu 1550,- € je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Auch Versicherte in der „Pflegestufe 0“ mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können seit 1. Januar 2013 Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.
Sie haben Fragen? 08071·913020
Lieferung von “Essen auf Rädern”
(täglich frisch gekocht, mit Menüauswahl)
Unser „Essen auf Rädern“ beziehen wir vom Menüservice der Inn-Salzach-Klinik. Dieses liefern wir Ihnen an so vielen Tagen der Woche, wie Sie wünschen.
Sie haben hierbei die Möglichkeit
- aus 4 verschiedenen Menüs (Normalkost, Schonkost, alternative Normalkost oder fleischlose Kost)
- eine ganze oder auch eine halbe Portion
zu wählen. Die Lieferung wird extra berechnet. Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Menüservice haben, beraten wir sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Betreuungsleistungen nach §45b
Bei Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen nach §45b besucht ein Betreuungsassistent Demenzkranke daheim. Im Rahmen des Besuchs werden spielerisch Gedächtnisleistungen durch kognitive Übungen wie z. B. Memory, Zeitung lesen etc. trainiert.
Erstellung von Pflegeeinsätzen nach §37
(wenn Ihre Pflege durch Angehörige geleistet wird)
Bei der Erstellung von Pflegeeinsätzen werden Beratungsgespräche mit Ihnen oder Ihren pflegenden Angehörigen durchgeführt, damit eine optimale Betreuung gewährleistet wird.
Sonstige Leistungen
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Beratung für pflegende Angehörige
- hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Putzen, Waschen, Bügeln)
- Vermittlung von Hausnotrufdiensten
- Unterstützung bei Arztbesuchen und Behördengängen
Sie haben Fragen? 08071·913020
Leistungen der Pflegeversicherung
Im Falle eines Pflegebedarfs bieten Ihnen die Leistungen der Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung.
Seit dem 01.01.2017 gibt es in der häuslichen Pflege verbesserte Leistungen, vor allem auch psychisch Kranke und Demenzpatienten. Die bisherigen 3 Pflegestufen sowie die Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzkranke) werden in 5 Pflegegrade überführt (s. Tabelle unten)
Es gelten folgende Beträge (seit 01.01.2017):
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Erheblich Pflegebedürftige |
Schwerpflegebedürftige | Schwerstpflegebedürftige (Härtefälle) |
|||
Pflegegeld | 125,- €
bisher keine Pflegestufe
|
316,- €
bisher Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1
|
545,- €
bisher Pflegestufe 2 oder Pfl.-Stufe 1 mit eingeschr. Alltagskompetenz
|
728,- €
bisher Pflegestufe 3 oderPfl.-Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
|
901,- €
bisher Härtefälle oder Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
|
Pflegesachleistung | 0 €
bisher keine Pflegestufe
|
689,-€
bisher Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1
|
1298,- €
bisher Pflegestufe 2 oder Pfl.-Stufe1 mit eingeschr. Alltagskompetenz
|
1612,- €
bisher Pflegestufe 3 oder Pfl.-Stufe 2 mit eingeschr. Alltagskompetenz
|
1995,- €
bisher Härtefälle oder Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
|